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Prophylaxe

Zahnsteinentfernung - keine ausreichende Prophylaxe

Zahnsteinentfernung ist die Entfernung harter, verkalkter Zahnbeläge. Jedoch sind nach der reinen Zahnsteinentfernung noch weiche, krankheitsverursachende Zahnbeläge, Rauigkeiten und Verfärbungen vorhanden. Die Zahnsteinentfernung bietet deshalb keine Vorbeugung vor Karies oder Zahnfleischerkrankungen.

Wenn die Zahnsteinentfernung zusammen mit einer Vorsorgeuntersuchung erfolgt, fällt zwar keine Kassengebühr an, jedoch wird seit dem 1.1.2004 die Zahnsteinentfernung nur noch ein Mal pro Kalenderjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Professionelle Zahnreinigung

Bei der professionellen Zahnreinigung werden auch diese weichen Zahnbeläge, Rauigkeiten und Verfärbungen entfernt.

Weiche Zahnbeläge sind eine Ansammlung von Bakterien, welche die Ursache für Karies und Zahnfleischerkrankungen sind. Gleichzeitig werden auch Rauigkeiten poliert, so dass sich neue Beläge nicht so schnell wieder anlagern können. Die Ursache von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist beseitigt! Zahnerkrankungen haben somit bei regelmäßiger professioneller Zahnreinigung und guter Mundhygiene kaum noch eine Chance.

Zum Abschluss der professionellen Zahnreinigung erfolgt noch die Fluoridierung, wodurch die Zähne härter gegen die Kariessäure werden.

Die professionelle Zahnreinigung dient aber nicht nur dem Zahnerhalt, weil sie Zahnerkrankungen vorbeugt. Weitere positive Effekte sind die Entfernung von Verfärbungen, so dass die Zähne wieder weißer werden. Außerdem fühlen sich die Zähne nach der Politur mit der Zunge schön glatt an.

Individualprophylaxe bei Kindern

Durch ein Programm, was auf das Kindesalter abgestimmt ist, werden die jüngsten Patienten an das Thema Zahngesundheit herangeführt. Zahnbeläge werden angefärbt, so dass der bisherige Putzerfolg sichtbar wird, und gleich verbessert werden kann. Zusätzlich werden die Zähne zum Kariesschutz fluoridiert, und die Fissuren und Grübchen der Backenzähne versieglt.

Die Individualprophylaxe wird bis zum Ende des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, allerdings ist die nur die Versiegelung der der grossen Backenzähne eingeschlossen. Die Versiegelung der kleinen Backenzähne wird von der gesetzlichen Krankenkasse leider nicht übernommen.

Information der Kasszahnärztlichen Bundesvereinigung zur Fissurenversiegelung


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